Nachlassimmobilien: Immobilien nach der Erbschaft verkaufen
Eine Immobilie erben: Der Ablauf
Stirbt ein Immobilieneigentümer, wird sein Erbe sofort der neue Eigentümer des Objekts. In der Folge muss das Grundbuchamt informiert und eine Berichtigung des Grundbucheintrags vorgenommen werden. Innerhalb der ersten zwei Jahre fallen dafür keine Gebühren an, jedoch fordert das Amt einen Erbschein, der kostenpflichtig beantragt werden muss.
Wer was oder wie viel erbt, ist entweder gesetzlich oder testamentarisch festgelegt. In seinem Testament kann der Erblasser selbst entscheiden, wem er sein Erbe zu welchem Anteil überlässt. Hat er kein Testament verfasst, so greift die gesetzliche Erbfolge. Bei dieser wird stets der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner berücksichtigt. Daneben in erster Linie die Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen.
Hatte der Erblasser weder Kinder noch Enkelkinder, so erben seine Verwandten zweiter Ordnung: Seine Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen. In eher seltenen Fällen entfällt das Erbe auf die Verwandten dritter Ordnung, den Großeltern, Tanten und Onkel.
Immobilienerbschaft bei Erbgemeinschaften
Häufig gibt es keinen Alleinerben, sondern es erben mehrere Personen gleichzeitig, die dann eine Erbgemeinschaft bilden. Handelt es sich beim Erbe um Geld, ist dieses leicht zu verteilen, doch wird eine Immobilie vererbt, so sind die einzelnen Anteile nicht so leicht zuzuweisen. Häufig entscheiden sich die Mitglieder der Erbgemeinschaft dazu, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös untereinander aufzuteilen, doch genau dieses Vorgehen ist nicht selten auch mit erheblichen Problemen behaftet.
Die Trauer, manchmal auch Wut, über den Verlust des geliebten Familienmitglieds sitzt oft noch tief, wenn die Erbgemeinschaft mit der Veräußerung der Erbimmobilie beginnt. Zugleich trauert jeder auf seine eigene, individuelle Weise und in seinem eigenen Tempo, was zu Missverständnissen und Gefühlsverletzungen untereinander führen kann. Manchmal stehen die Erben von Anfang an nicht in bestem Verhältnis zueinander.
Hinzu kommen die eigenen Vorstellungen eines jeden Erben hinsichtlich des Preises, welcher für die Immobilie verlangt werden kann, und anderen Verkaufskriterien. Fachwissen fehlt hingegen häufig oder ist in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden. Unangenehme oder zeitraubende Tätigkeiten wie die Wahrnehmung von Besichtigungsterminen, die Beschaffung bürokratischer Unterlagen oder die Instandsetzung oder Verschönerung der Immobilie werden untereinander hin und her geschoben, viele davon bleiben letztendlich unverrichtet.
Als neutrale, aber fachkundige Immobilienmaklerin kann ich Streitpunkte unter Ihnen vermeiden oder beseitigen und nehme Ihnen einen Großteil des Aufwands, den eine Immobilienveräußerung mit sich bringt, ab. Das gilt natürlich nicht nur für Erbgemeinschaften, sondern auch für Alleinerben.
Immobilienverkauf aus dem Nachlass: Was ist wichtig bei der Veräußerung einer geerbten Immobilie
Unabhängig davon, ob die zu verkaufende Immobilie aus einem Nachlass kommt oder nicht, ist eine Immobilienbewertung zur Festlegung des Verkaufspreises fast immer zu empfehlen. Sie kann entweder von einem Immobilienmakler oder einem Gutachter durchgeführt werden. Dadurch wird vermieden, dass der Preis zu hoch angesetzt wird, was dazu führt, dass ein Verkauf kaum möglich ist, oder aber dass die Immobilie für zu wenig Geld verkauft wird, wodurch Geld verloren geht.
Bei einer Erbengemeinschaft ist es ein Gutachten von einem zertifizierten Gutachter notwendig, damit es rechtlich anerkannt ist, sollte es zum Streit kommen. Für alle Rechtsfragen ist ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Erbschaft notwendig. Die rechtliche Beratung dazu obliegt hier einem Rechtsanwalt.
Ebenfalls sehr wichtig bei jeder Art von Immobilienveräußerung ist es, das Objekt in einen ansehnlichen Zustand zu bringen, unter Umständen sogar zu sanieren. Das mag manchmal mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen, in der Regel lohnt sich die Investition aber, da das Haus oder die Wohnung dann schneller und teurer verkauft werden kann.
Als Immobilienmaklerin kann ich durch mein Netzwerk umfassende Lösungen zum Thema Nachlass bieten.
Das sind nur einige Beispiele: Rechtsanwalt, zertifizierter Gutachter, Homestaging zur Optimierung der Immobilie, Umzugsunternehmen, Entsorgungsunternehmen, Unterlagenbeschaffung usw…bitte beachten Sie, dass ich als Immobilienmaklerin keine Rechts- oder Steuerberatung durchführe.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf bei Nachlassimmobilien oder wünschen sich meine Unterstützung bei der Veräußerung Ihres geerbten Hauses? Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, ich kümmere mich auf fachkundige Weise um alles Wichtige und gehe mit allen Beteiligten taktvoll in dieser auf menschlicher Ebene oft sehr schwierigen Situation um.